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1. Abriß der Weltgeschichte mit eingehender Berücksichtigung der Kultur- und Kunstgeschichte für höhere Mädchenschulen - S. 154

1891 - Leipzig : Voigtländer
154 teten, unter schmachvollen Mihandlungen zu den hrtesten Arbeiten in den Berg-werken und Pflanzungen, deren ungewohnter Last die Unglcklichen massenweise erlagen. Vergebens suchte der edle Priester Las Casas das Los der Unterdrckten zu erleichtern. Da kam er auf den Gedanken, statt der schwchlichen Indianer die krftigen Neger aus Afrika zur Arbeit zu empfehlen. Sein Vorschlag fand Ein-gang. Aber die Folge war, da nun der Negersklav enh andel aufkam, der der drei Jahrhunderte hindurch als eine Schmach fr die Menschheit bestanden hat und erst in unfern Tagen abgeschafft worden ist. Europa zog aus den neu entdeckten Lndern mannigfachen groen Gewinn. Stolze Silberflotten fhrten alljhrlich die unermelichen Schtze der Berg-werke von Mexiko und Peru nach den spanischen Hsen. Neue Bodenprodukte: Zucker und Kaffee, Tabak, Mais, Kartoffeln 2c. wurden aus den Kolonieen einge-fhrt und durch die neuen Nahrungs- und Genumittel die Lebensweise vielfach verndert. Der Handel erfuhr eine vllige Umgestaltung. An die Stelle des Verkehrs auf den Binnenmeeren trat der oceanische Welthandel, der die europischen Wimpel an die Gestade aller Oceane trug. Dadurch verloren die alten Seehandels-stdte Venedig und Genua mehr und mehr an Bedeutung; auch der Handel der Hansa geriet in Verfall. An ihrer Stelle blhten die atlantischen Staaten empor, zunchst Spanien und Portugal. Lissabon war jetzt der Markt fr die kostbaren Erzeugnisse Ostindiens und wurde der erste Welthandelsplatz. Auch die Wissenschaften, vor allen die Erd- und die Naturkunde, wurden durch die neuen Entdeckungen erheblich erweitert und bereichert. So traten in den Zustnden der europischen Völker weitreichende Vernderungen ein: die alte Welt wurde durch die neue vielfach umgestaltet.

2. Leitfaden der Weltgeschichte - S. 44

1875 - Braunschweig : Bruhn
— 44 — Die Markomannen, Langobarden, Burgunder, Semnonen und Gothen nannte man auch Sueben, d. H. Schweifende, noch ohne feste Wohnsitze. (Der Name Deutsch bedeutet soviel als Volk. Volkssprache, und kommt erst in der Zeit der Karolinger auf.) §■ 2. Das Land der Deutschen. Grenzen: Nord- und Ostsee, Weichsel, Donau und Rhein. Boden-beschaffenheit: an den Küsten der Nord- und Ostsee eben (Sümpfe, Moore, Heiden), das übrige Deutschland bergig und waldig. (Der herchnische Wald breitete sich von Norden nach Süden aus.) Das Klima: rauh und feucht. Ackerbau war unbedeutend. Products: Gerste, Hafer, Rettige; an der Mosel und dem Rheine die Weinrebe. Die Römer holten aus Germanien Pferde, Rinder, Pelze, Felle, Daunen von Gänsen, W o l l e, H o n i g rc. Bernstein lieferte die Ostsee und deren Küsten (mit dem Goldhaar deutscher Frauen schmückten sich die Römerinnen gern); Eisen und Salz gab es in Menge. Die Jagd bot Bären, Wölfe, Auerochsen, Elennthiere, Rinder und Pferde rc. §. 3. Das bolh der alten Deutschen. Die Germanen (Deutschen) unterschieden sich von andern Völkern „durch weiße Haut, blaue, feurig blickende Augen, blondes Haar, Größe und Kraft, Mut, Freiheitssinn, Vaterlandsliebe, Keuschheit, Gottesfurcht, Gastfreundschaft, Treue (wenn der Führer im Kampfe fiel, durfte Niemand von dem Gefolge überlebend bleiben) und Redlichkeit. Böse Eigenschaften waren Trunkliebe, Spielsucht, Hang zum Fremden, ewiger innerer Hader und Hartnäckigkeit bis zum Aeußersten. Ihre Nahrung war einfach; Meth ihr Lieblingsgetränk; Jagd und Krieg ihre Lieblingsbeschäftigungen; die Bärenhaut ihr Ruhebett. Die Kleidung bestand aus Thierfellen und gewebten Stoffen. Der Ackerbau war vernachlässigt, wurde besorgt von den Frauen, die auch neben ihrer Hauswirtschaft die Kleider verfertigten. (Runenschrift und Dichtkunst.) Die Häuser waren aus Holz gebaut. Die Waffen, Schild und Speer, waren ihnen heilig. Das Volk bestand aus Freien und Nichtfreien. Unfrei waren diejenigen, welche ein Eigenthum gleichsam in Erbpacht hatten und dem eigentlichen Gutsherrn'steuerten. Ganz und gar Unfreie (Sklaven) waren die, welche gekauft und verkauft werden konnten. (Kriegsgefangene und deren Nachkommen.) Mehrere Familien bildeten eine Mark, mehrere Marken einen Gau, viele Gauen ein Volk oder einen Bund. Die freien Männer wählten sich in ihren Volksversammlungen ihre Fürsten, eben so ihre Herzöge und Gaugrafen. Die Strafen für Vergehen bestanden in einem Währgelde oder in Diensten. Entscheidung durch Eid oder Ordal (Gottesurtheil).

3. Völkerwanderung und Frankenreich - S. 26

1914 - Leipzig [u.a.] : Teubner
26 Ii. Die karolingische Reichseinheit selbst ausgezogen ist, soll er unseren Heerbann i voll verbürgen52 und nach dem Gesetze betreffs der Bezahlung versprechen leisten.. Idir wollen, daß unsere Sendboten sorgfältig erforschen, an welchen Grten das geschehen ist, was zu unseren Ohren gekommen, daß nämlich Leute, nachdem sie nach unserm Geheiß den Genossen, welche gegen den Feind ausgezogen sind, von ihrem Einkommen eine Beihilfe gewährt haben, aus Befehl des Grafen oder eines seiner Dienstmannen Geld gezahlt haben, um sich loszukaufen, auf daß es ihnen gestattet sei, zu Hause zu bleiben, während jene doch nicht gegen den Feind zu ziehen brauchten, weil sie schon ihren Genossen die von uns bestimmte Beihilfe gegeben hatten. Dies werde untersucht und uns darüber berichtet. y) Hus der Landgüterordnung 812. Capitulare de villis vel curtis imperii. M. G. Ll. I, S. 182. vgl. klusg. v. (Bereis, Berlin 1895. 24. (Ein jeder Rmtmann soll achthaben auf das, was er für unseren Tisch zu liefern hat, damit, was er abzuliefern hat, sehr gut und ausgesucht und sauber sei . . . 34. (Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, daß, was die Leute mit ihren Händen verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes Fleisch, Wurst, eingesalzenes Fleisch, Wein, (Essig, Utaulbeertoein, gekochter wein, (Barum3, Senf, Käse, Butter, Malz, Bier, Met, Honig, Wachs, Mehl, alles mit der größten Reinlichkeit hergestellt und bereitet werde. 62. (Ein jeder Landmann liefere Jahr für Jahr zu Weihnachten uns ein Verzeichnis von allem unserem Gute und (Ertrage: was von Ochsen vorhanden ist, welche unsere Gchsenknechte besorgen, von Hufen, welche gepflügt werden sollen, von 6cker- und anderen Zinsen, von geschlossenen vergleichen oder Friedensgeld, von dem ohne, unsere (Erlaubnis in unsern Forsten gefangenen wild, von verschiedenen Strafen, von Mühlen, von Forsten, von Feldern, von Brücken und Fähren, was von freien Leuten und solchen, welche unserem Fiskus zinspflichtig sind, von Märkten, von Weinbergen, von denen, welche weinzins zahlen, von Heu, von Holzöfen, von Kien, von Schindeln und anderem Bauholz, von Brachland, von Hülsenfrüchten, Hirse und Fennich, von wolle, Flachs und Hanf, von Baumfrüchten, von großen und kleinen Nüssen, an veredelten Bäumen, (Bärten, an Rübenland und Fischteichen, an Leder, Fellen und hörnern, an Honig und wachs, an Fett und Seife, an Maulbeerwein, gekochtem wein, Met und (Essig, an Bier, jungem 1 Das heißt 60 Solidi. ' Das beißt, sie sollen mit ihrem Grundbesitz dafür hasten, daß sie zu Recht stehen würden. 3 Gegorenes Getränk, aus Fisch und allerhand Gewürz zubereitet.

4. Vom großen Interregnum bis zur Reformation - S. 64

1893 - Langensalza : Schulbuchh. Greßler
64 Eine Stätte des Weltmarktes, — was faßte der Stahlhof ferner nicht an Warenvorräten in sich! Aus Skandinavien, Rußland, Polen und aus den baltischen Provinzen wurde Eisen, Holz. Hanf, Talg, Wachs und Pelzwerk eingeführt; die Ost- und die Nordsee lieferten Heringe und Störe, welche damals sehr beliebt waren, sowie den durchaus notwendigen Stockfisch. Aus Norwegen, aus Livland, namentlich aber aus den Falknereien Preußens, kamen jene prächtigen Vögel der Reiherbeize, welche zu den bedeutendsten Preisen verkauft, ja, von dem englischen Adel oft buchstäblich mit Gold ausgewogen wurden. Flanderns Schätze bestanden in Tuch und köstlicher Leinwand; Südspanien und Frankreich lieferten feurige Weine; vom grünen Rheinstrome ward manch köstlich Stückfäßlein hierher gesendet. Aus der Levante (Morgenland, des. die asiatische Türkei) kamen Feigen, Datteln, Mandeln, Zimmet, Arzeneimittel, Spezereien; und als das Zeitalter der Entdeckungen begonnen hatte, fehlten auch Edelsteine, Goldstaub und Juwelen nicht. Von englischen Produkten befanden sich innerhalb des Stahlhofes stets die Erträge von Britanniens Ackerbau und herrlicher Viehzucht, sein weitgerühmtes Bier und sein noch mehr gepriesener Käse. An der Nordseite des Stahlhofes befand sich später der berühmte Ausschank von rheinischen Weinen. Dieses Weinhaus sah all die Größen der wechselnden Zeit: Bischöfe und Äbte, Staatskanzler und Lord Mayors (Bürgermeister von London), Haudegen, Kapitäne und die Helden der Hansa. Die ,Genüsse' des Ortes bestanden in Ochsenzunge, Lachs und Kaviar. Noch in unserm Jahrhundert konnte man ans dieser kulturgeschichtlich so bedeutsamen Stätte ein Wirtshaus antreffen: nach deutscher Sitte und nach der Eigenart deutschen Wesens hing vor dieser Schenke eine goldene Traube. Ein Wirtshaus also von etwa 900 Jahren Alter!" Haus- Die großartigen Erfolge der deutschen Hansa entsprangen ver-Djmin9lchiedenen Ursachen, zwei der bedeutsamsten waren ohne Zweifel die is?!" stramme Zucht, die jeden Einzelnen der Brüderschaft in die engen Grenzen bürgerlicher Ehrbarkeit bannte und die Zuverlässigkeit und Rechtlichkeit der Genossen im Handel. Höchstes Haupt der Genossenschaft war der deutsche Aldermann, der mit zwei Beisitzern alljährlich am Neujahrsabende durch die Stimmen der Städte, welche zur Genossenschaft gehörten, erkoren wurde. Zwölf Männer bildeten den Kaufmannsrat. Dieser stellte mit dem Beirate der Kontorvorstände in den andern hansischen Stahlhöfen Englands die

5. Von der Völkerwanderung bis zum Westfälischen Frieden - S. 85

1902 - Leipzig : Hirt
Quellenstze. 85 entlang ging, kam er an denjenigen, welcher den Krug zerschlagen hatte, und sagte zu ihm: Keiner trgt so schlechte Waffen wie du. Und er nahm dessen Axt und warf sie zu Boden. Als jener sich niederbeugte, sie aufzuheben, holte der König aus und hieb ihm mit seiner Axt in den Kopf. So, sprach er, hast du bei Soisions mit dem Kruge getan. Als er tot war, befahl er den anderen zu gehen. Allen jagte er durch diese Tat groe Furcht ein." (Gregor von Tours.)*) 26) Aus dem Gesetz der ripuarischen Franken: Wenn ein Freier einen freien Ripuarier ttet, so soll er zur Erlegung von 200 Solidi (kleine rmische Goldmnze) verurteilt werden. Wenn jemand einen Knecht gettet hat, so soll er zur Erlegung von 36 Solidi verurteilt werden. . . . Wenn ein Freier dem anderen das Ohr abgehauen hat, so da dieser nicht hren kann, so soll er zur Erlegung von 100 Solidi verurteilt werden. Wenn jener das Gehr nicht verloren hat, so soll er die Bue von 50 Solidi zahlen. . . . Wenn jemand einen Mann während der Heerfahrt gettet hat, so soll er zur Zahlung des dreifachen Wergeldes ver-urteilt werden. . . . Wenn jemand ein Wergeld zahlen soll, so kann er . . . eine gehrnte, sehende und gesunde Kuh fr einen Solidus geben, ein sehendes und gesundes Pferd fr 6 Solidi ... ein Schwert mit der Scheide fr 7 Solidi . . . eine gute Brnne fr 12 Solidi . . . gute Beinbergen fr 6 Solidi, einen Schild samt Lanze fr 2 Solidi." 27) Ansang der schsischen Taufformel: Entsagst du dem Teufel?" Ich entsage dem Teufel." Und aller Teufelsgilde?" Und ich entsage aller Teufelsgilde." Und allen Teufelswerken?" Und ich entsage allen Teufels-werken und Worten, Donar und Wodan und Saxnot und allen den Unholden, die ihre Genossen sind!" Glaubst du an Gott" u. f. w. 28) Aus einem Kapitulare der die kniglichen Gter: Wir wnschen, da unsere Landgter uns allein dienen und nicht anderen Leuten, da unser Ge-sinde gut gehalten werde und durch niemand ins Elend gerate, und da unsere Amtleute sich nicht unterfangen, unser Gesinde zu ihrem Dienste zu gebrauchen, nicht zu Fronden, nicht zum Holzfllen, noch sie andere Arbeiten zu vollbringen zwingen. Es sollen unsere Amtleute unsere Weinberge bernehmen, welche in ihren Bezirken liegen, sie gut besorgen und den Wein selbst in gute Gese tun und sorgfltig darauf achten, da er in keinerlei Weise Schaden leide. . . - So viele Landgter einer in seinem Bezirke hat, so viele Leute soll er dazu bestimmen, die Bienen fr unsere Wirtschaft zu besorgen. In unseren Mhlen sollen sie im Verhltnis zur Gre derselben Hhnex und Gnse halten, so viel man kann. Auf den Hauptgtern soll man bei unseren Scheuern nicht weniger als 100 Hhner und mindestens 30 Gnse halten, auf den Hufengtern aber mindestens 50 Hhner und nicht weniger als 12 Gnse. Jeder Amtmann soll Jahr fr Jahr reichlich Federvieh und Eier an den Hof liefern . . . Es ist mit aller Sorgfalt darauf zu achten, da, was die Leute mit ihren Hnden verarbeiten oder verfertigen, als Speck, getrocknetes Fleisch, Wurst, ein-gesalzenes Fleisch, Wein, Essig, Maulbeerwein, Senf, Kse, Butter, Malz, Bier, Met, Honig, Wachs, Mehl, alles mit der grten Reinlichkeit hergestellt und be-reitet werde . . . *) 25, 30 nach E. Blume, Quellenstze.

6. Teil 2 - S. 53

1882 - Leipzig : Brandstetter
Deutscher Handel am Ausgang des Mittelalters. 53 Weine, Spezereien und Leinwand ein. Nach Lissabon verluden die Schiffe Holz, Mehl, Bier und getrocknete Fische und brachten Salz, Kork, Öl, Feigen, Rosinen, Orangen und feine Weine zurück. Von der portugiesischen Regierung wurden die Kaufleute besonders zur Einführung von Schiffbauholz durch Begünstigungen ermuntert. Gleich rege war ihr Verkehr mit der Westküste Frankreichs, vornehmlich mit Baie, einem Hascnplatz südlich von Nantes, von wo sie außer anderen Waren das berühmte Baiensalz einführten. Im Jahre 1474 suchten 72 Danziger Schiffe jene Gegend anf, und einundfünfzig derselben trafen auf einmal in Weichselmünde ein. Der Verkehr mit England bestand hauptsächlich in dem Austausch von Getreide und Holz aus den Weichsellündern gegen englische Wollenfabrikate und bildete den wichtigsten Zweig des Danziger Handels. Häufig sandte die Stadt jährlich sechs- bis siebenhundert Schiffe mit Getreide nach England. Aus Schottland führten die Danziger Wolle und Pelzwerk ein. Nach Flandern brachten sie die verschiedensten Holzarten und Getreide und holten von dort, insbesondere aus Brügge, dem Sammelpunkte aller Nationen, die mannigfachsten Erzeugnisse des Gewerbsteißes. Wie großartig der Verkehr mit Holland war, läßt sich daraus ersehen, daß allein im Jahre 1481 nicht weniger als elfhundert Schiffe „groß und klein", mit Korn beladen, dorthin ausliefen, und die Holländer in Danzig vom September 1441 bis Mai 1447 mehr als zwölf Millionen Thaler Pfnndgeld entrichteten, nach jetzigem Geldwert also etwa 360 Millionen Mark. Die Schiffe waren zu Flotten von je dreißig bis vierzig Fahrzeugen vereinigt, und jeder dieser Flotten wurden in der Regel von der Stadt bewaffnete Schiffe, Orlogfchiffe oder Friedenskoggen genannt, zum Schutze beigegeben. Auf den hanseatischen Schiffen herrschte straffes Regiment. War ein Schiff ausgelaufen und hatte es einen halben Seeweg zurückgelegt, so versammelte nach altem Brauch der „Schiffer", der die oberste Leitung hatte, sämtliche Schiffslente und Reifende und hielt eine Anrede: „Wir find Gott und Wind und Wellen übergeben, darum soll jetzt einer dem andern gleich sein. Und da wir von schnellen Sturmwinden, ungeheuren Wogen, Seeraub und anderen Gefahren umringt sind, kann unsere Reise ohne strenge Ordnung nicht vollbracht werden. Deshalb beginnen wir mit Gebet und Gesang um guten Wind und glückliche Ausfahrt und besetzen nach Seerecht die Schöffenstellen, damit ehrliches Gericht sei." Dann wurden unter Beistimmung der Anwesenden ein Vogt, vier Schöffen, ein Meistermann zur Vollstreckung der Strafurteile und sonstige Beamte ernannt, und darauf wurde das Seerecht mit seinen Strafen verkündet: Niemand soll fluchen bei Gottes Namen, niemand den Teufel nennen, nicht das Gebet verschlafen, nicht mit Lichtern umgehen, nicht die Lebensrnittel verwüsten, nicht dem Zapfer in fein Amt greifen, nicht nach Sonnenuntergang mit Würfeln oder Karten spielen, nicht den Koch ärgern und nicht die Schiffslente hindern, bei Geldstrafe. Harte leibliche Strafen wnrden verhängt über die, welche auf der Wache schliefen, an Bord Lärm anrichteten, ihre Waffen

7. Bilder aus der vaterländischen Geschichte der Neuzeit - S. 21

1914 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
5. Friedrich der Große. 21 — Ew. Majestät halten zu Gnaden, der Dom zu Berlin hat in meinem Amtsdorfe zu Karvesee drei Untertanen. — Ihr irrt Euch; das ist der Dom zu Magdeburg. — Ew. Majestät, ich müßte ein schlechter Beamter sein, wenn ich nicht wüßte, was in meinen Amtsdörfern für Obrigkeiten sind. — Ja, dann habt Ihr recht! — Wie heißt das Dorf hier vor uns? — Manker. — Wem gehört es? — Ihnen, Ew. Majestät, unter dem Amte Alt-Rnppin. — Hört einmal, wie seid Ihr mit der Ernte zufrieden? — Sehr gut, Ew. Majestät! — Sehr gut? und mir haben sie gesagt, sehr schlecht! — Ew. Majestät, das Wintergetreide ist etwas erfroren; aber das Sommergetreide steht dafür so schön, daß es den Schaden bei dem Wintergetreide reichlich ersetzt. — Sät Ihr auch Weizen? — Ja, Ew. Majestät! — Wieviel habt Ihr ausgesät? — Drei Mispel zwölf Scheffel. — Wieviel hat Euer Vorfahr ausgesät? — Vier Scheffel. — Wie geht das zu, daß Ihr soviel mehr sät als Euer Vorfahr? — Wie ich schon die Gnade gehabt, Ew. Majestät zu sagen, daß ich 70 Stück Kühe mehr halte wie mein Vorfahr, mithin meinen Acker durch Dünger besser instandsetzen und Weizen säen kann! — Aber warum baut Ihr keinen Hanf? — Er gerät hier nicht. Im kalten Klima gerät er besser. Unsere Seiler können den russischen Hanf in Lübeck wohlfeiler kaufen und besser, als ich ihn bauen kann. — Was sät Ihr denn dahin, wo Ihr sonst Hanf hinsätet? — Weizen! — Warum baut Ihr aber kein Färbekraut, keinen Krapp? — Er will nicht fort, der Boden ist nicht gut genug. — Das sagt Ihr nur so, Ihr hättet sollen die Probe machen. — Das habe ich getan, allein sie ist mir fehlgeschlagen, und als Pächter kann ich nicht viele Proben machen, denn wenn sie fehlschlagen, muß doch die Pacht bezahlt fein. — Na, so bleibt bei dem Weizen. — Eure Untertanen müssen recht gut imstande sein. —- Ja, Ew. Majestät. Ich kann ans dem Hypothekenbuche beweisen, daß sie an 50 000 Taler Kapital haben. — Das ist gut. — Ja, es ist recht gut, Ew. Majestät, daß der Untertan Geld hat; aber er wird auch übermütig; wie die hiesigen Untertanen, die mich schon siebenmal bei Ew. Majestät verklagt haben, um vom Hofdienste frei zu fein. — Sie werden auch wohl Ursache gehabt haben! — Sie werden gnädigst verzeihen, es ist eine Untersuchung gewesen und es ist gefunden, daß ich die Untertanen nicht gedrückt, sondern immer recht gehabt und sie nur zu ihrer Schuldigkeit angehalten habe. Dennoch blieb die Sache wie sie ist: Die Bauern wurden nicht bestraft; Ew. Majestät gaben denselben immer recht, und der arme Beamte muß unrecht haben! — Ja, daß Ihr recht bekommt, mein Sohn, das glaub ich wohl! Ihr werdet Eurem Vorgesetzten brav viel Butter, Kapaunen und Puter schicken. — Nein, Ew. Majestät, das kann man nicht; das Getreide gilt nichts. Wenn man für andere Sachen nicht einen Groschen einnehme, wovon füllte man die Pacht bezahlen? — Wohin verkauft Ihr Eure Butter, Kapaunen und Puter? — Nach Berlin. — Warum nicht nach Ruppin? — Die meisten Bürger halten Kühe, soviel als sie zu ihrem Aufwende brauchen. — Was bekommt Ihr für die Butter in

8. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 88

1858 - Weimar : Böhlau
88 Höfe, und dem Raub von Wein, Getraide oder Vieh, und ehe der Landmann sich zur Wehre setzen konnte, war der adelige Räuber in einem seiner Schlupfwinkel zwischen Wald und Felsen, hinter Gräben und Mauern verschwunden. Diesem Faust-- und Fehderecht, diesem Raub-- und Stegreifritterthum suchten zwar die Kaiser durch Landfriedensgesetze zu begegnen, und auch der Papst bedrohte den Bruch des Landfriedens, auf den die weltliche Acht gesetzt war, mit den schwer- sten kirchlichen Strafen. Aber der Adel fürchtete sich vor den letzteren längst nicht mehr, und das heilige röinische Reich hatte keine Macht. Daher ging es trotz deß Landfriedens fort wie vor demselben. Nur die Städte wußten ihn nachdrücklich zu handhaben; sobald ein adeliger Räuber in ihre Hände fiel, wurde er dem Nachrichter übergeben, geköpft, gehenkt oder gerädert. Die Fehden waren nicht bloß zahllos, sondern manche zog sich durch ein Menschenalter, ja ein halbes Jahrhundert hin. Höchst selten kam es zu einer offenen Feldschlacht, ewige Streifereien und Ueberfälle der Leute auf dem flachen Lande und den Landstraßen waren der Kreiß, in dem sich die Heldenthaten der edeln Krieger bewegten. Da waren es die Bauern, auf welche das ganze Verderben dieses Unwesens siel. Das Volk war stumm; durch die blutigen Lektionen hatte es ge- lernt zu dulden und zu schweigen. Arff dem ganzen platten Lande barg aber diese Stille einen allgemeinen Kummer, eine heiße Verbitterung, einen Geist des trübsten Mißmuthes. Nicht alle Bauern schlepp- ten sich, stumpf und dumpf, im Joche hin. Wohl hatte die lange und immer größere Knechtschaft sie wüst und roh gemacht; aber nicht alle trugen ihr Leiden in Geduld. Neben den gleichgültig Duldenden gab es manchen Bauern, welcher dachte, unzählige, welche erbittert ivaren und in welchen es gährte. Das deritsche Volk hatte ebenso das Gefühl der Ungerechtigkeit, die es jetzt litt, als die Erinnerung an die alte Freiheit. Waren auch viele Versuche mißlungen, so hatte doch der Volksgeist nicht lauter Niederlagen, sondern auch glänzende Siege aufzuweisen. An den nördlichen Küsten des deutschen Bodens, wie im Süden am Fuß der Alpen blühte ein frisches, reges Volksleben. Auch hatten da und dort einzelne Landleute ihre Freiheit erhalten. Der Druck der Landleute wurde schlimmer, je mehr der Luxus stieg und die Befriedigung seiner Bedürfnisse forderte. In den geistlichen Herrensitzen war der Luxus alt hergebracht, besonders soweit er Essen und Trinken betraf. In den Burgen und Schlössern des Adels war der Luxus biß zum letzten Drittel des vierzehnten Jahrhunderts wenig oder nicht gekannt. In den älteren Zeiten waren die Bedürfnisse und der Haushalt des Adels, selbst der der Fürsten, einfach. Der Schmaus des Ritters war nicht lecker, selbstgejagtes Wildbret, ein Käse, ein Hering. Gepfeffertes Kuheuter und Rindszunge waren ein seltenes Festmahl. Volle Humpen mit Landwein oder Bier waren dem Ritter bei der Haus- mannskost die Hauptsache. Die Küchen- und Hausbedürfniffe lieferten die Güter. Die Frauen spannen deir Flachs und die Wolle, welche von den Hintersassen abgegeben wurden, nähten und stickten die Kleidung. Und schon diese Lebensart kostete nicht wenig; denn theuer war die Rüstung aus glänzendem Metall, theuer waren die Streitroffe bei der noch geringen Pferdezucht, theuer der Wein bei dem verbältnißmäßig unbedeutenden Weinbau. Jetzt aber sah der Edle und die Edelfrau in

9. Teil 2 - S. 390

1882 - Leipzig : Brandstetter
390 Trinklust und Trinkgebräuche der Deutschen. Schweidnitzer. Die Brauer von Otterndorf beschwerten sich einst bei beut Herzoge Frauz von Sachsen -Lanenbnrg, daß bei ihnen Bier aus der Stadt Bederkesa eingeführt würde, während sie doch selbst Brauereien genug hätten. Der Herzog verordnete jedoch, daß Bier aus Bederkesa solange eingeführt werden sollte, bis die Brauer von Otterndorf selbst gutes Bier brauen würden, tim das Jahr 1400 galt in Zittau das Gesetz, daß im Sommer nur Weizenbier verschenkt werden sollte; das Gerstenbier aber, das erst im Winter zum Verschank kam, mußte schon im März oder wenigstens int April gebraut werden. Wenn ein Brauer gegen dieses Gesetz handelte, so wurde ihm das Bier zum Besten des Hospitals weggenommen. Es wurden sogar förmliche und oft fehr drastische Bierproben angestellt, um einer Verschlechterung des Bieres vorzubeugen. In einer märkischen Stadt wurde das Bier für gut und malzreich genug erklärt, wenn die probierenden Ratsherren mit ihren Lederhosen auf einer mit Bier begossenen Bank anklebten. Ein gelehrter Doktor der Rechtswissenschaft aus Erfurt, Knaust mit Namen, machte eine Bierreise durch ganz Deutschland, um zu erkunden, wo das beste Bier zu finden sei. Seine dabei gemachten Erfahrungen veröffentlichte er 1575 zu Erfurt in einer Schrift, die den Titel führt: „Von der göttlichen, edlen Gabe, von der philosophischen, hochteuern und wunderbaren Kunst, Bier zu brauen." Zu den weitberühmten Bieren gehörte im Mittelalter auch das Zittauer, das nach den verschiedensten Orten verschickt wurde. Wo neidische Städte den Verkauf oder die Durchfuhr Zittauer Bieres zu verhindern suchten, da wußten die Bürger von Zittau durch königliche Erlasse ihre Rechte zu wahren. So zwang 1383 der König Wenzel Iv. von Böhmen den Rat zu Bautzen, den Verkauf und die Durchfuhr jenes Bieres zu gestatten. Keineswegs aber waren die Zittauer gewillt, dagegen auch bei sich fremdes Bier zu dulden. So zogen im Jahre 1530 Zittauer Bürger, 400 Mann stark, bewaffnet und zum Teil zu Roß nach Eibau, das zum Zittauer Weichbilde gehörte, und zerschlugen dem dortigen Richter ein Faß Laubaner Bier. Als ant 3. Oktober 1628 ein aus Böhmen entflohener Protestant nach Zittau kam und sich sechs Faß seines auf seinem eigenen Gute gebrauten Bieres mitbrachte, schossen die Zittauer Löcher in die Fässer, daß das Bier herauslief. In einem anderen Falle waren sie wenigstens so klug, das Bier nicht in den Sand laufen zu lassen, sondern zum Besten der Armen zu konfiszieren. Dies geschah im Jahre 1663, als ein Bautzner in Zittau Hochzeit halten wollte und für diesen Zweck heimlich fremdes Bier in die Stadt geschafft hatte. Zu Thätlichkeiten kam es des Bieres wegen zwischen den beiden Städten Görlitz und Zittau. Die Görlitzer wollten im 15. Jahrhundert dem Zittauischen Biere den Eingang wehren und klagten 1489 beim Kaiser über ihren Schaden bei der starken Zufuhr des Zittauischen Bieres. Der Kaiser verordnete, daß hinsüro in Görlitz und int Umkreise von anderthalb Meilen um Görlitz niemand fremdes Bier zum Ausschenken führen sollte;

10. Teil 2 - S. 389

1882 - Leipzig : Brandstetter
Trinklust und Tnnkgebräuche der Deutschen. 389 schuldigte sich ganz höflich. Am andern Tage aber ließ er Sr. F. Gn. 200 Kronen in einem schönen Becher von 80 Thaler Wert, dazu ein schönes Roß mit schwarzsammtner Decke verehren." Das 17. Jahrhundert leistete im Trinken nicht weniger als das vorhergehende. Erschien doch gleich am Anfange desselben eine Schrift unter dem Titel: „Trefflichs hohes Lob, rühm und preiß der Trunkenheit" (Magdeburg, 1611). Zu derselben Zeit stand namentlich der sächsische Hof unter Christian Ii. im Rufe besonderer Fertigkeit in der Trinkkunst. Daniel Eremita, der mit der toskanischen Gesandtschaft dahin kam, schildert, wie bei siebenstündigen Gastmahlen aus ungeheuren Bechern um die Wette getrunken wurde, wobei der Fürst selbst in der Regel den Preis errang. Namen tapferer Triukheldeu waren in Sachsen häufig in großen Gläsern und Pokalen mit der Bemerkung eingegraben, daß diese in einem Zug und Atem ausgehoben worden seien. Zu gleicher Erinnerung prangten Namen und Wappen in Wirtshäusern und Trinkstuben auf Tafeln und Glasfenstern. Herzog Ernst der Fromme von Gotha gab eine auf Mäßigkeit und strengere Sitte berechnete Hostrinkordnnng heraus; von Schlaf- und Nachttrünken ist aber auch in dieser die Rede, und es finden sich darin Bestimmungen wie: „Bor die Fran Hofmeisterin und zwo Jungfern, vor die Mägdgen und andere Diener wird gegeben Vormittags um 9 Uhr auf jede Person ein Maß Bier und Nachmittags um 4 Uhr wieder eben so viel," oder: „Wenn Fremde zngegen, die noch trinken wollten oder denen ein Trunk zu bieten wäre, soll der Marschall, Oberschenke oder Hofmeister mit Zuziehung eines Kavaliers sie in die Kellerstube führen und ihnen ä parte eine Ehre erweisen." Als eigentliches Nationalgetränk behielt bei den Deutschen das Bier seine Bedeutung, welches vorzüglich in denjenigen Gegenden Deutschlands fleißig erzeugt wurde, die keinen Wein erbauten. So wurden namentlich in den nördlichen Städten Deutschlands vortreffliche Biere gebraut. Die Braunschweiger Mumme, Erfurter, Goslarer, Torgauer, Hamburger, Dan-ziger, Lübecker, Eimbecker Bier waren als Lieblingsgetränke überall geschätzt. Letzteres wurde viel nach München verfahren und soll Veranlassung gegeben haben zu dem Namen Bockbier. Schon Taeitns berichtet, daß die alten Deutschen einen Gerstensaft zu brauen verstanden. Wollen wir dieses Getränk Bier nennen, so müssen wir es doch von unserem jetzigen Bier unterscheiden, denn man benutzte damals noch nicht den Hopfen, der erst seit dem 11. Jahrhunderte ans den Niederlanden nach Deutschland verpflanzt wurde. Seit dem 13. Jahrhundert wurde die Brauerei in Deutschland ein sehr einträgliches Gewerbe; daher galt in manchen Städten, z. B. in Bautzen, das Gesetz, daß ein Bierbrauer weder zwei Brauereien Besitzen, noch ein anderes Gewerbe treiben durfte. Auf gutes Bier ward allenthalben gehalten, sogar die Obrigkeit kümmerte sich darum. So verbot im Jahre 1390 der Rat der Stadt Prag die Einfuhr fremder Biere; nur zwei Biere blieben um ihrer anerkannten Güte willen von dieser Maßregel ausgenommen, das Zittauer und das
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